Was darf Kunst? Der Ahrensburger Muschelläufer und die Folgen
gepostet von Johan am
So hieß die Veranstaltung des Kulturzentrums Marstall, an der ich gestern teilnehmen durfte.
Die Veranstaltung sollte ja ein Event werden und nun ja, sie war zumindest unterhaltsam. An der sehr gut moderierten Diskussion nahmen als „Kombattanten“ Harald Dzubilla, mein Kreistagskollege Dr. Heinz Graefe (Der die Veranstaltung für den Marstallverein organisierte), Landrat Klaus Plöger und ich teil.
HaraldDzubilla wies in den Eingangsstatements auf seine Ablehnung des Muschelläufers hin und stellte fest, dass Kunst gerade im öffentlichen Raum nicht alles dürfe. Heinz Graefe setzte ein und stellte eine klare Ja-Aber Position heraus. 😉
Ich habe daraufhin meine Position, der Muschelläufer ist nicht schön, soll aber bleiben, gesellschaftlicher Dialog, blablabla dargestellt. Danach kam der Landrat, der zur Gelassenheit aufrief und sich belustigt über die ganze Diskussion zeigte.
Der Landrat meinte auch, dass beste sei es eigentlich den Muschelmann mit Rädern zu versehen und so lange durch die Stadt zu ziehen, bis die Bürger einen geeigneten Standort gefunden haben. Harald Dzubilla meinte, da das Werk am Rondeel zu verbleiben habe könnte man den Muschelmann auch tieferlegen. Sprich einbuddeln und mit einer Glasplatte für diejenigen sichtbar machen, die ihn gerne sehen wollen.
Untereschiedlichste Positionen und Argumente gingen hin und her, aus dem Publikum kamen neben den üblichen Fragen, wie das Werk denn eigentlich dahingekommen ist und warum man da nichts machen könne viele sehr interessante Positionen. Insbesondere im zweiten Teil der Diskussion, der sich vermehrt um die allgemeinen Fragen drehte: Was darf Kunst? was ist Kunst? Wer ist Künstler? Was darf Gesellschaft im Umgang mit Kunst?
Eine spannende Diskussionsrunde, die in einhelliger Auffassung gelungen ist. Für mich persönlich war sie sehr amüsant, was nicht zuletzt an meinem Stehplatz neben dem Landrat gelegen hat.
Schade, dass nicht so viele Gäste da waren. 50 Gäste sind zweierlei: Zum einen ein Beleg für schwindendes Interesse am Thema Muschelläufer, zum andern ein Beleg an die Erwartung, dass das eine Diskussion ist, die für viele phasenweise zu elitär gewesen sein dürfte.
Mein Fazit der Diskussion konnte ich unter nickender Zustimmung einer Mehrheit so formulieren:
- Den Satz „Meine Freiheit endet da, wo die Freiheit des nächsten beginnt“ lässt sich recht Problemfrei auf Kunst übertragen, womit definiert wäre, was Kunst darf.
- Gesellschaft ist letztendlich der Staat und dieser darf sich nicht anmaßen zu entscheiden was Kunst ist, oder nicht. Allerdings hat er dafür zu sorgen, dass auch Kunst sich an geltendes Recht halte.
Über zwei Fragestellungen werde ich mich in Zukunft auf dem Laufenden halten:
- Die von Herrn Plöger angerissene Idee des Kunstleasings
- Die Frage, mit welchem Wert die Stadt den Muschelläufer in die Eröffnungsbilanz des doppischen Haushaltes einstellen wird. Wird der Muschelläufer mit den Anschaffungskosten bewertet? Oder ist sein „Marktwert“ durch die Diskussion gestiegen? Immerhin konnte der Künstler Bronzeminiaturen des Muschelläufers („Mini-Muschelmann-Miniplis“) ordentlich am Markt absetzen.
Insgesamt bleibt die Feststellung (mal wieder), das Kunst und Kultur ein spannendes Thema bleibt und man sich eigentlich mal die Zeit nehmen müsste sich intensiver auch mit der dahinterstehenden Debatte über Kunstphilosophie und Kunstbegriffe zu beschäftigen.