Fraktionszwang und Disziplin

gepostet von Johan am

Weil gerade nochmal Jemand nach „fraktionszwang kommunalpolitik“ gegooglet hat hier noch ein paar Sätze dazu (Auf jeden Fall auch den Artikel von Sebastian Galka lesen!):

Es gibt keinen Fraktionszwang in Deutschland. In keinem Parlament und auch in keinem Gremium der Kommunalpolitik. Es gibt auch nur wenige Gremien in der Politik, in der es ein imperatives Mandat geben kann, also ein Pflichtvotum zur Abstimmung für Delegierte. Das kann es beispielsweise bei Aufsichtsräten kommunaler GmbH’s geben. Aber auch das ist kein Fraktionszwang, sondern eine Weisungsbefugnis der Kommunalpolitiker an ihre Vertreter in Einzelgremien.

Was esdagegen sehr wohl gibt ist eine Fraktionsdisziplin. Sebastian Galka schreibt dazu (Hervorhebung von mir):

Wenn es hart auf hart kommt, kann niemand an der Entscheidung eines Abgeordneten vorbeigehen. Das wissen alle Beteiligten, vor allem Regierung und Fraktionsführung, und verhalten sich daher im Vorfeld schon dieser Machtstruktur entsprechend – meistens bekommt die Öffentlichkeit wenig davon mit. Der Fall Metzger/Ypsilanti ist also kein Ausnahmefall, sondern macht nur sichtbar, wie die Machtverhältnisse immer sind.

Die Sache ist grundsätzlich und einfach: Als einzelner Abgeordneter habe ich in einem Gremium von mehreren wenig Chancen etwas zu organisieren und andere in meinem Sinne zu einer Entscheidung zu bewegen.

Deshalb schließe ich mich mit anderen Mitgliedern des Parlaments oder der kommunalen Selbstverwaltung zu Fraktionen zusammen, die in grundsätzlichen Positionen eine Grundhaltung haben, die meiner eigenen möglichst ähnlich sind. So erhalte ich eine größere Verhandlungsmacht mit anderen Mitgliedern des Parlaments, weil ich immer meine Fraktion und ihre Stimmen bei Positionen in der Hinterhand habe.

Allerdings bedeutet es auch: Ich muss Kompromisse machen. Eine Fraktion kann nur erfolgreich sein, wenn man in der Regel gemeinsam abstimmt. Insbesondere bei den wichtigen Fragen. Sonst gibt es nicht nur Streit in der Fraktion, sondern vor allem wird auch die Verhandlungsmacht gegenüber anderen Fraktionen geringer („Erzähl nichts, Du kriegst doch eh nicht alle Stimmen Deiner Fraktion hinter Dich versammelt. So kriegen wir keine Mehrheit für ein gemeinsames Vorhaben.“).

Deshalb muss man genau überlegen, wann man sich der Fraktionsdisziplin als Einzelner widersetzt. Denn jedes Mal, dass ich mich dem Zwang widersetze schadet der Möglichkeit gemeinsam Positionen durchzusetzen. Somit werde ich auch in Zukunft weniger von meinen Ansichten durchsetzen können, da die Fraktion sich auch merkt, wie oft ich mein eigenes Ding drehe.

Hinzu kommt, dass bei (in der Fraktion) umstrittenen Fragen (Faustregel: weniger als 65% stimmen einem Vorhaben zu) die Fraktionsdisziplin sowieso aufgehoben wird. Bei Abstimmungen, bei denen ich alleine dagegen stimmen würde hat meine Gegenstimme dann in der Regel keine Auswirkung auf das gesamte Abstimmungsergebnis.

Soviel zur Theorie, was bedeutet das praktisch? Ab und an kommt es ja vor, dass ich nicht mit meinen Fraktionen stimme. Beispielsweise beim Muschelläufer, oder bei einzelnen Entscheidungen bezüglich des Neubaugebiets Buchenweg in Ahrensburg.
Wichtig: Erklären warum. Erst dem Fraktionsvorsitzenden, dann der Fraktion und das möglichst frühzeitig. Möglichst frühzeitig aus eigenem Interesse, vielleicht überlegen es sich andere auch noch und es kommt gar nicht erst zu einer großen Abstimmung. Außerdem habe ich so Zeit auch in Einzelgesprächen nochmal meine sachlichen Argumente darzulegen und mir nochmal die Gegenargumente anzuhören. Denn eines ist klar, wenn ich nicht mit der Fraktion stimme brauche ich gute inhaltliche Argumente. Vor mir selber und vor meinen Kollegen.

Wer vorher nicht ansagt, dass er nicht zustimmen wird muss mit Unverständnis rechnen. (Du kannst ja dagegen stimmen, aber gib uns die Chance a) mit Dir drüber zu sprechen und b) uns darauf einzustellen und eventuell darauf in Redebeiträgen oder Gesprächen mit anderen Fraktionen zu reagieren.)

Feiglinge machen es manchmal auch so, dass sie einfach zufällig bei einer Abstimmung nicht im Raum sind. Darauf kann ich gar nicht. Da werde ich immer ein wenig fuchsig.

Es kommt auch mal vor, dass man sich enthält in Abstimmung mit der Fraktion, obwohl man eigentlich dagegen stimmen möchte. Das ist meist dann der Fall, wenn man selbst dagegen ist, die Entscheidung aber nicht zum Dollpunkt machen möchte und sich bei einer Gegenstimme die Fraktion nicht mehr durchsetzen könnte. Ist auch ein bisschen feige, aber einfach eine Folge einer sachlichen Güterabwägung.