generisches Maskulinum

gepostet von Johan am

Warum sprechen eigentlich auch konsequente Gender-MainstreamerInnen nicht von TerroristInnen, MöderInnen, GewalttäterInnen?

Ein engagierter Bürger hat auch gerade dem Kreis geschrieben, dass dieser bitte in seinen Bürgerbriefen in Zukunft wieder das generische Maskulinum verwenden möge, da die Begriffe politisch feministisch ideologisiert seien und der Kreis sich in seinen offiziellen Veröffentlichungen neutral zu verhalten habe.

Ich selbst halte die Nichtverwendung des generischen Maskulinum nicht nur für ein sprachliches Ungetüm, sondern auch für kontraproduktiv für die Gleichberechtigung von Mann und Frau. Eine ständige Betonung der Unterschiede jenseits der grammatikalischen Regeln (grammatikalisches und biologisches Geschlecht hängen formal nicht zusammen) verfestigt diese doch, anstatt sie zu überwinden.

Abgesehen davon müsste man auch bei generischen Feminina und Neutra die männliche Form mit einbauen, aber kann sich das Jemand bei „Geiseln“, „Opfer“ oder „Kind“ irgendwie vorstellen?

Dem Kreis würde eine weitere Verwendung des generischen Maskulinum gut zu Gesicht stehen, auch wenn das natürlich dem Beamtensprech zuwider läuft. Allerdings hat der Kreis im Kampf gegen die weißen Schimmel des Amtsdeutschs schon länger aufgenommen, so gab es 2005 einen Leitfaden zur bürgernahen Verwaltungssprache [PDF]. Zeit eigentlich mal nachzufragen, wie es mit der Initiative „flottes Amtsdeutsch“ aktuell steht und ob die Beamten (!) das Thema überhaupt noch auf der Pfanne haben.

Kommentare

  1. Stecki

    Ich stimme Dir voll zu. Konstruktionen wie die Binnenmajuskel beim FeministInnen-I sind sowohl ästhetisch als auch grammatikalisch grausam. Und auch andere Schreibweisen sind einfach nur Unsinn und ein Verbrechen am Kulturgut Sprache. Siehe zB den schönen Artikel „Sprachzerstörung aus Konzilianz“ auf http://www.bruehlmeier.info/sprachfeminismus.htm – alternativ muß man nur in schleswig-holsteinische Gesetzestexte schauen, wo manchmal vor lauter Maskulin- und Femininformulierungen der Sinn der Regelung kaum noch zu erfassen ist bzw. der Lesefluß unerträglich wird – von den ganzen unnötig hierfür gefällten Bäumen ganz zu schweigen (ein ganz simples Beispiel ist zB � 33 I Satz 3, der lautet: „Scheidet die oder der Vorsitzende aus, leitet die Stellvertreterin oder der Stellvertreter die Wahl der oder des neuen Vorsitzenden.“).

    Man tut der Sache mit sowas keinen Gefallen. Es erschwert die Lesbarkeit, ist in jeder Hinsicht ineffizient bis kontraproduktiv. Wer sich als Frau durch generische Maskulina herabgesetzt fühlt, hat meines Erachtens – so hart das klingt – möglicherweise die Muttersprache (Vatersprache?) funktionell nicht hinreichend erfaßt (dies scheint übrigens insg. eine beängstigende Tendenz zu sein, denn immer häufiger stolpere ich beim Lesen beispielsweise über Deppenleerzeichen, siehe http://de.wikipedia.org/wiki/Deppenleerzeichen ).

    Zur bürgernahen Verwaltungssprache möchte ich allerdings anmerken, daß ich das Ziel zwar selbstverständlich für gut erachte, aber dennoch mit Vorsicht an die Angelegenheit heranzugehen ist. Denn die jetzigen Formulierungen sind ja nicht (nur, grins) zur Vergrätzung der Bürger geschrieben worden, sondern verwenden Rechtsbegriffe und Wendungen, die teils über Jahrzehnte durch ständige Auslegung und richterliche Rechtsfortbildung erwachsen sind. Das überstürzte Simplifizieren kann also für beide Seiten durchaus auch in erhöhter Rechtsunsicherheit resultieren.

  2. Johan

    @Malte: Der war im Spam gelandet. 😉

    Nur kurz zum Leitfaden flottes Amtsdeutsch, bevor meine Vorlesung gleich anfängt:
    Der Leitfaden ist ganz ordentlich gedacht. Es geht auch nicht darum Rechtsvorschriften durch ein reines Alltagssprech zu ersetzen, sondern im Zweifel mal zu erläutern und Floskeln zu Gunsten des Leseflusses zu reduzieren. (Schau Dir das Dokument einfach mal an… 😉 )

    Deutlich umfangreicher ist aber beispielsweise der Ansatz des Bundesverwaltungsamts [PDF]