Jetzt kommt das Gesinnungsrecht

gepostet von Johan am

In der kommenden Bundesratssitzung soll sogenannte Hasskriminalität stärker verfolgt werden und die Möglichkeit geschaffen werden Straftaten, die vor rassistischem Hintergrund stärker zu bestrafen.

spon.de schreibt dazu:

Mit der Gesetzesinitiative soll das Strafgesetzbuch im Blick auf bestimmte Beweggründe von Gewalttaten verschärft werden: Ist die Tat aus einer fremdenfeindlichen Einstellung heraus motiviert, gründet sie in Nationalität, Religionszugehörigkeit, Hautfarbe, Weltanschauung, Behinderung oder sexueller Orientierung des Opfers, soll dies zu härterer Bestrafung führen.

Ich halte das für sehr gefährlich. Die vermeindliche Motivation für Straftaten als Grundlage zu nehmen birgt meiner Meinung nach die große Gefahr das Rechtssystem auszuhölen und das Vertrauen in das Rechtssystem zu untergraben.

Was macht es für ein Opfer für einen Unterschied weshalb es Opfer einer Straftat wurde? Was sollen die Eltern eines Jugendlichen, der aus Langeweile zusammengeschlagen wurde, sagen, wenn die Täter, die einen anderen Jugendlichen zusammengeschlagen haben, weil er anderer Nationalität ist, härter bestraft werden? Was soll man diesen Eltern sagen?

Kommentare

  1. Stecki

    Tja, wenn die Political Correctness erstmal vollständig ins Rechtssystem überführt wurde (siehe das AGG; man könnte ja auch den � 130 III StGB um unerwünschte Meinungen erweitern usw), dann ist es auch nicht mehr weit zur Forderung der Wiedereinführung der Stasi, wie es die niedersächsische Landtagsabgeordnete der Linke (Mitglied der DKP), Christel Wegner fordert, siehe http://www1.ndr.de/unternehmen/presse/pressemitteilungen/pressemeldungndr1332.html

  2. Andr�

    Das ganze ist doch nichts neues. Schau mal in � 211 StGB:
    (2) Mörder ist, wer

    aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen,

    heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln oder

    um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken,

    einen Menschen tötet.

    Hab noch nie gehört, dass sich darüber jemand beschwert hat. (Auch wenn das hier sicherlich weitergeführt wird.)

  3. Stecki

    Jein, Andr�! Das Problem ist, daß hier jetzt letztlich (politische/gesellschaftliche) Gesinnung als Parameter eingeführt wird. Schon die täterbezogenen Mordmerkmale sind in der Praxis nicht ganz unkritisch (und häufig schwer beweisbar, letztlich eigentlich immer nur indiziell, weil keine Introspektive möglich). Ich halte es jedenfalls tatsächlich für riskant, wenn man derart unbestimmte Motivationsdefinitionen (denn die unterliegen einer sich möglicherweise verändernden weltanschaulichen Bewertung) einführt.