Rechtswidrig?
gepostet von Johan am
Hallo Ihr Juristen da draussen! Im aktuellen Bericht der Gleichstellungsbeauftragten der Stadt Ahrensburg (leider noch nicht online) bin ich im Abschnitt „2.1.1. Personalauswahlverfahren“ auf folgenden Absatz gestoßen:
[…] Lediglich in einem Fall musste sie intervenieren. Dabei handelte es sich um eine Arbeitsplatzausschreibung in einem Bereich, in dem Frauen unterrepräsentiert sind. Diese Stellen sind gemäß Gleichstellungsgesetz (GstG) des Landes Schleswig-Holstein �7 Absatz 1 zumindest hausintern auszuschreiben. Gemäß Gleichstellungsgesetz erfolgte eine hausinterne Ausschreibung.
Dasfind‘ ich merkwürdig. Das Verfahren soll doch sicher dazu dienen Frauen positiv zu diskriminieren, also im Stellenbesetzungsverfahren zu bevorteilen. Widerspricht das nicht dem AGG? Oder ist das okay, weil dadurch nur intern ausgeschrieben wird?